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§57a-Begutachtung (Pickerl)

 

..... nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich vorgeschrieben. Der Überprüfungstermin richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
Der Toleranzzeitraum für die §57a-Überprüfimg beträgt insgesamt 6 Monate. Bereits 1 Monat vor Fälligkeit (Monat der Erstzulassung) ist es möglich die Überprüfung durchführen zu lassen. Spätestens jedoch 4 Monate nach Fälligkeit muss die Überprüfung abgeschlossen sein.

   
Was wird überprüft?
Prüfelemente
  • Außen- und Innenbeleuchtung
  • Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Karosserie und Fahrgestell
  • Reifen und Räder
  • Bremsen
  • Motor
  • Ausrüstung

 

Kostenloser Leihwagen

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Kontakt

Automobile Landertinger GmbH
Kirchgasser Simon

Industriestraße 12
5600 St. Johann im Pongau

Mobil: 0664 5907142
Telefon: 06412 7821
Fax: 06412 4186

Email: karosserie.landertinger@aon.at
Web: www.automobile-landertinger.at
 


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